Die Maßnahmen aus dem Förderprogramm dienen dazu, die Anschaffung von Elektroautos, Elektro-Transportern, E-Rollern, E-Bikes und entsprechender Ladeinfrastruktur für lokale Unternehmen reizvoller zu gestalten.
Neben der Investitionsförderung, die der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und der Errichtung von Ladeinfrastruktur in Berlin dient, umfasst das Programm auch geförderte Beratungsangebote. Diese widmen sich primär dem Thema der Integration von E-Mobility in bestehende oder neue Geschäftsprozesse.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden auf absehbare Zeit die vielversprechendsten Mobilitätslösungen für einen lokal umweltfreundlichen Verkehr sein. Die Anschaffung geeigneter Fahrzeuge und der passenden Ladeinfrastruktur zieht aber noch hohe Kosten nach sich, was sich negativ auf die massenhafte Verbreitung der Technologien auswirkt.
Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ werden auf Landesebene konkrete finanzielle Anreize geschaffen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umrüstung ihrer Flotten auf emissionsfreie oder emissionsarme Elektroantriebe zu unterstützen.
Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von den Fahrzeugklassen und der Antriebstechnologie. Für die nachfolgend benannten Gruppen gelten folgende Zuschüsse:
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)
z. B. Elektroautos und kleine Elektro-Transporter zur Personenbeförderung
Leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse N1 bis 2,25 t)
z. B. kleine Elektro-Transporter und kleine Elektro-Lieferwagen zur Güterbeförderung
Leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse N1 zwischen 2,25 bis 4,25 t)
z. B. Größere Elektro-Transporter und Elektro-Lieferwagen zur Güterbeförderung
Motorisierte Zweiräder (Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e)
z. B. E-Roller und E-Bikes der Klassen Kleinkraftrad, Kraftrad oder Kraftrad mit Beiwagen
Insofern mit dem neuen Elektroauto oder Elektro-Transporter ein mit Diesel- oder Benzin angetriebenes Fahrzeug der Euro-Norm 4 oder niedriger abgewrackt wird, hat die/der Antragsteller*in Anspruch auf eine zusätzliche Förderung in Höhe von:
Um den Zuschuss zu erhalten, muss das alte Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert sein. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss dies durch Vorlage eines Verwertungsnachweises belegen. Das zu verschrottende Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein und darf nicht schon abgewrackt worden sein, bevor der Förderantrag für das neue E-Mobil eingegangen ist.
Die Förderung bezieht sich auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen der Antragstellerin/des Antragstellers, die sich im Stadtgebiet von Berlin befinden. Darüber hinaus kann eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten erfolgen.
Die Förderhöhe beträgt bei:
bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 2.500 € pro Ladepunkt.
bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 30.000 € pro Ladepunkt.
Netzanschlusskosten werden gefördert bei:
in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 5.500 €.
in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 55.000 €.
Weitere Voraussetzungen, um bei den Kosten der Ladeinfrastruktur anteilig bezuschusst zu werden, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Passus auf der Seite "Förderkriterien".
Die Förderung im Rahmen des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ umfasst nicht nur finanzielle Hilfen.
Um Unternehmen, Betrieben und selbstständig Tätigen die Möglichkeit zu geben, die Potenziale von E-Mobility bestmöglich zu nutzen, bietet die Maßnahme ein mehrstufiges Beratungsangebot.
Dazu zählt das Modul Potenzialberatung, das Ihnen fachkundige Expertise zu Themen wie Fahrzeugwahl oder zur benötigten Ladeinfrastruktur vermittelt. E-Mobilitätslösungen in bestehende Geschäftsprozesse zu integrieren, birgt Herausforderungen. Das geförderte Modul Realisierungsberatung unterstützt Sie dabei, E-Mobility in Ihren Fuhrpark einzubinden. Es widmet sich unter anderem den Themen:
Die Inanspruchnahme der Potenzial- und Realisierungsberatung wird empfohlen.
Jede Antragstellerin/ jeder Antragsteller kann vor Beantragung der Investitionsförderung eine geförderte 1-tägige Beratung durch ein vom Projektträger autorisiertes Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Diese Beratung dient dem Ziel, zu Möglichkeiten der geförderten Antriebstechnologien sowie zu Kapazitäten und Ladeinfrastruktur-Bedarfen zu informieren.
Als Ergebnis gibt das beratende Unternehmen Empfehlungen zu geeigneten Fahrzeugen und passender, ausreichend dimensionierter Ladeinfrastruktur ab. Die Förderung der Potenzialberatung ist unabhängig davon, ob und in welchem Maße Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur im Anschluss angeschafft werden.
Im Rahmen der Potenzialberatung wird eine 1-tägige Beratung mit einem Netto-Beratungssatz von max. 800 € gefördert.
Die Realisierungsberatung folgt logisch der Potenzialberatung und informiert umfangreicher und tiefergehender. Maßgeblich wird hier definiert, welche Bedarfe die Antragsteller konkret haben, welche Einsparpotenziale sich durch die Nutzung von Elektromobilitätslösungen ergeben und wie die neuen Fahrzeuge samt Ladeinfrastruktur in den bestehenden Fuhrpark und vorhandene Geschäftsprozesse integriert werden können. Dieses Beratungsmodul kann auch dazu genutzt werden, um aufzuzeigen, ob und in welchem Umfang sich Potenziale durch die Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie ergeben.
Die Förderung der Realisierungsberatung bezieht sich auf eine 2-3 tägige Beratung (inkl. Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung einer Handlungsempfehlung) durch ein vom Projektträger autorisiertes Unternehmen. Die Förderungshöhe beläuft sich auf 80 % der Netto-Beratungskosten pro Tag. Förderfähig sind ausschließlich Beratungsleistungen von Unternehmen mit einem Netto-Tagessatz von maximal 1.000 €.
Um Investitionsförderung oder geförderte Beratungsleistungen im Rahmen des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ zu erhalten, sind eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, über die wir auf der Seite "Förderkriterien" umfassend informieren.